Preise und  Finanzierung

Die Kosten für den Besuch der Tagespflege schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Pflegepauschale nach dem entsprechenden Pflegegrad mit Umlagebetrag gemäß § 28  Abs. 2
  • Fahrkostenpauschale
  • Entlastungsleistungen nach §45b : Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
    (Instandhaltungskosten)
  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach §43b

Die Kosten für die Pflege- und der Fahrpauschale werden von den Pflegekassen bis zur Höhe des entsprechenden Pflegegrades übernommen. Kosten die darüber hinaus entstehen, werden vom Gast selbst getragen. 
 
Sollte die Finanzierung aus dem eigenen Vermögen jedoch nicht möglich sein, besteht ein Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes.
  
Zu allen Fragen rund um Anträge der Kranken- und Pflegekassen und Finanzierung beraten wir Sie gerne unverbindlich.